Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben den Zweck, eine klare Regelung der rechtlichen Beziehung zwischen unseren Kunden
und der swissdesign beschriftungen gmbh zu schaffen.

Angebote
Offerte Telefonische oder mündliche Preisauskünfte sind prinzipiell unverbindlich. Wir bitten Sie, Anfragen stets schriftlich an uns zu richten,
wir beantworten Ihre Anfrage umgehend.

Bestellungen und Genehmigungen
Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch
undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller
für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages
unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren
sind vom Auftragsteller zu tragen.

Eigentumsrecht
Alle Leistungen der swissdesign beschriftungen gmbh, jede vom Auftraggeber verlangte Vorleistung stellt einen festen Auftrag dar und ist
kostenpflichtig. Ein Entwurf ist nur dann im Preis inbegriffen, sofern dies schriftlich erwähnt wird. Für Fehler welche im «Gut zum Druck»
nicht korrigiert werden, haftet der Auftraggeber. (z.B. Ideen, Konzepte, Texte, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Anregungen etc.) oder auch einzelne
Teile daraus, bleiben im Eigentum der swissdesign beschriftungen gmbh. Der Kunde erwirbt erst durch Zahlung des Honorars das Recht auf
Eigentum und Nutzung.

Gewährleistung / Garantie
Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text
und der Farbgebung zu untersuchen. Mängel müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Waren- oder Dienstleistungserhalt bei uns vorliegen.
Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Von swissdesign beschriftungen gmbh genannte
Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien, etc.) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen
Hersteller. Dies sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Auf die technische Arbeit gewährt swissdesign beschriftungen gmbh 1 Jahr Garantie.
Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel. Die Garantiepflicht erlischt, falls während der Garantiezeit Firmen oder
Personen, die nicht durch den Auftragnehmer ausdrücklich dazu ermächtigt wurden, am Auftrag oder deren Bestandteilen gearbeitet haben,
oder wenn diese vom Auftraggeber ordnungswidrig betrieben worden ist.

Montage
Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
ln den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen,
dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird.
Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Liefertermine
Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.

Liefer- und Dienstleistungsverzögerungen
Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht
werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene
Nachfrist gesetzt wurde. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung
der Lieferfrist zu verlangen.

Daten
Die Qualität der angelieferten Daten wird vom Auftraggeber selbstverantwortlich auf die Eignung zur Verwendung geprüft, der Auftragnehmer
kann keine Gewährleistung übernehmen. Sofern die Qualität der Daten für die gewählte Ausführungsart und -technik nicht genügen,
kann der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber die notwendigen und möglichen Bearbeitungen ausführen.
Sämtliche Bearbeitungen sind kostenpflichtig.

Zahlungsbedingungen
Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung ist die Rechnung 30 Tage ab Fakturadatum zahlbar. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine angemessene
Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet,
sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
Neukunden sowie Privatkunden bezahlen bei Auftrags- bzw. Warenlieferung nur gegen Bargeld - Keine Kartenbezahlung oder Schecks.

Auftragsrücktritt
Rücktritt von einem erteilten Auftrag oder Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits
entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu erstatten.

Abwehrklausel
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" andere Bedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Im Übrigen behält sich die swissdesign beschriftungn gmbh die jederzeitige Änderung der AGB vor.

Technische Information

Beschriftung / Folierung

  • Auf Heckscheibenbeschriftung die von aussen beklebt werden, können wir auf Grund von evtl. Nanobeschichtung, sowie mechanische Einwirkungen
    z.B. Scheibenwischer, Eiskratzer, etc. keine Garantie gewähren.
  • Schnee sollte auf keinen Fall länger als 1 Tag auf beschrifteten oder folierten Fahrzeuge liegen, da dieser eine Reaktion auf die Folie verursacht und
    dadurch die Folie an Klebekraft verliert. Bei Nichteinhaltung entfällt hier die Garantie.
  • Bei Beschriftung oder Folierung auf frisch lackierten Untergrund ist eine mind. 3-Wöchige Trocknungs- und Ausdunstungszeit einzuhalten.
    Die Lösemittel von Lacken können eine Reaktion auf die Folie verursachen, dadurch können Lackschäden sowie Folienschäden entstehen.
    Bei Nichteinhaltung entfällt hier ebenfalls die Garantie.
  • Nicht lackierte Teile oder unebene Untergründe wie z.B. Kunststoffzierleiste, Gummi, Grillgitter etc. können weder beschriftet noch foliert werden.
    Bei Anhänger mit porösem Untergrund können wir auf Grund von evtl. Nanobeschichtung weder auf die Beschriftung noch auf die Folierung
    eine Garantie gewährleisten.
  • Untergründe die uneben, zerkratzt, verbeult, stark verschmutzt (z.B. Teer) oder allgemeine Lackschäden aufweisen, können nicht fachgerecht beschriftet
    oder foliert werden, dabei können optische Auswirkung auf die Beschriftung/Folierung zur Folge haben.
  • Bei stark verschmutzten Fahrzeugen behalten wir uns das Recht vor, die Fahrzeugaussenreinigung als Mehraufwand zu verrechnen.

Scheiben tönen

  • Die getönten Scheiben dürfen erst 2 Tagen nach dem tönen wieder gesenkt werden.
  • Nach anbringen der Tönungsfolie werden unmittelbar danach Spuren/Flecken entstehen Diese sollten nach spätestens 24 Std. wieder verschwinden.
    Ansonsten bitte umgehend melden.
  • Siebdruckränder die gepunktet sind können nach der Tönung unregelmässig und sichtbar werden (hell/dunkel), dies kann nicht vermieden werden,
    da die Auftragsmenge der Siebdruckfarbe von uns nicht beeinflusst werden kann.
  • Mechanische Einwirkungen die zur Verletzung der Tönungsfolie führen, werden nicht gewährleistet. Bestehende Kratzer im Glas können durch
    die Tönung besser sichtbar werden.
  • Verschmutzte Fahrzeuge im Innenraum (Hundehaare, Staub etc.) oder Filzabdeckung können die Arbeitsqualität beeinträchtigen,
    hier gilt eine machbare Toleranzgrenze.
  • Laut Schweizer Bundesgesetz ist das tönen der Autoscheiben von der B-Säule nach hinten erlaubt, was wir strengstens einhalten.

Flachglas Beschichtung

Hitzeschutzfolie:

  • Unsere Hitzeschutzfolien sind verspiegelt und werden hauptsächlich von aussen montiert.
  • Für die Bewilligung der Hitzeschutzfolien, sollte diese erforderlich sein, ist der Auftraggeber selber zuständig.
  • Die Hitzeschutzfolie wird an den Rändern pro Seite mit einer 2 bis 5mm grossen, sichtbaren Lücke angebracht.
  • Bei anbringen der Folie auf horizontale sowie diagonale Fläche, ist eine zusätzliche Silikonfuge zwingend, diese ist im Preis nicht enthalten.
  • Die Folie kühlt den Raum nicht, sie verringert nur die UV-Strahlen, dadurch verringert die Folie die Wärmeeinstrahlung.
  • Beim Anbringen der Folie muss eine Aussentemperatur von mind. 10 Grad Celsius eingehalten werden.

Sichtschutzfolie:

  • Nach anbringen der Crystalfolie werden unmittelbar danach Spuren/Flecken entstehen, diese sollten nach spätestens 24 Std. wieder verschwinden.
    Ansonsten bitte umgehend melden.
  • Beim Anbringen der Folie muss eine Aussentemperatur bzw. Raumtemperatur von mind. 10 Grad Celsius eingehalten werden.
  • Mechanische Einwirkungen die zur Verletzung der Crystalfolie führen, werden nicht gewährleistet.
  • Untergründe die zerkratzt, oder stark verschmutzt (z.B. Teer) oder allgemeine Schäden aufweisen, können nicht Fachgerecht foliert werden,
    dabei können diese optische Auswirkung auf die Folierung zur Folge haben.

Logodesign / Grafikarbeiten

Bei Auftragserteilung eines neuen Logodesigns oder Grafikarbeiten gelten bei Swissdesign folgende Richtlinien:

Sobald ein Gestaltungsauftrag vom Kunden erteilt worden ist, ist dieser verbindlich. Swissdesign beschriftungen gmbh behaltet sich das Recht vor,
dass allenfalls einzelne Elemente von zur Verfügung gestellten Plattformen integriert werden könnten.
Die bestehenden Elemente dienen lediglich als Beispiel zur Weiterbearbeitung.

Für ein Logodesign wird ein Pauschalpreis von CHF 500.00 exkl. MwSt. verrechnet. Dieser beinhaltet 3 komplett verschiedene Varianten
inkl. kleineren Anpassungen. Grössere Anpassungen werden zusätzlich nach Aufwand CHF 130.00/Std. exkl. MwSt. verrechnet.
Nach Abschluss wird dem Kunden ein Datenträger mit dem Logo in verschiedenen Datenformaten übergeben.

Nach den oben erwähnten drei Entwürfen wird Bilanz gezogen und über das weitere Vorgehen entschieden.
Ob ein Logovorschlag dem Auftraggeber gefällt oder nicht und in welchem Umfang Änderungen (falls notwendig) vorgenommen werden.
Kommt es nicht zum Auftragsabschluss, werden die Grundgebühren von CHF 500.00 exkl. MwSt. verrechnet. Allenfalls bereits zusätzliche
geleistete Arbeit wird nach Aufwand CHF 130.00/Std. exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Diese hat der Kunde in vorgegebener Zahlungsfrist zu begleichen.
Die bestehenden Entwürfe stehen danach dem Kunden zu.

Webdesign

Für alle Seiten, welche durch Swissdesign erstellt wurden, übernimmt Swissdesign keine Haftung für jegliche Art von Inhalt (Text, Bild, Videos, Audio etc.). Webdesign-Kunden erhalten durch Swissdesign eine Schulung, wonach der Kunde seinen Inhalt selbst bearbeiten kann. Auch wiederspiegelt der Inhalt der Webdesign-Kunden nicht die Meinung und Haltung von Swissdesign (z.B. bei politischem oder religiösem Inhalt).